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Arbeitsunfälle / BG Unfälle (D Arztverfahren)

Durchgangsärzte werden von den Berufsgenossenschaften bestellt und sind für die Durchführung der Behandlung bei Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen zuständig. D-Ärzte sind Ärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderer Erfahrung in der unfallmedizinischen Behandlung und zeichnen sich somit durch besondere Qualifikationen in den Bereichen Chirurgie oder Orthopädie aus.

Diese Ärzte verfügen über spezielle Qualifikationen, die über die alleinige Facharztanerkennung hinausgehen:
Neben der Anerkennung als Unfallchirurg muss unter anderem eine mehrjährige Tätigkeit an einem für die Unfallbehandlung spezialisierten Krankenhaus erfolgt sein und es müssen spezielle Qualitätsstandards erfüllt werden.

Die Praxis eines D-Arztes muss besonders ausgestattet sein, so müssen z. B. Räume für invasive Eingriffe und ein Röntgenraum vorhanden sein. Die Praxis muss auch für Liegendkranke zugänglich sein. Wenn Sie sich also in durchgangsärztliche Behandlung begeben, so werden Sie durch einen für die Unfallbehandlung besonders qualifizierten Arzt betreut. Mit der fachärztlichen Erstversorgung startend, betreuen wir Sie über den gesamten Heilverlauf.

Jegliche erforderlichen Dokumentationen, Berichte, Begutachtung und Rehabilitationen etc. und falls nötig das Hinzuziehen weiterer Fachabteilungen werden durch uns koordiniert. Da bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt, sind für die Vorstellung beim D-Arzt nach einem Kita-, Schul-, Arbeits- oder Wegeunfall keine Chipkarte bzw. kein Überweisungsschein erforderlich. Dieses Vorgehen nennt man berufsgenossenschaftliches Verfahren (kurz BG-liches Verfahren).